Brenner Nordzulauf: Vorstellung reduzierter Anzahl Grobtrassen

 

 

Beurteilung der Vorstellung der Trassenvarianten am 1.7.19

Die bei der Demonstration im Februar in Rosenheim schon von Minister Scheuer angekündigte Reduzierung der Trassenvorschläge von weit über 100 auf genau 5 zeigt, dass diese längst intern beabsichtigt waren und keineswegs erst bis kurz vor der Veröffentlichung beurteilt und gesichtet werden mussten. Sonst hätte man nicht schon so lange vorher genau auf die Zahl 5 kommen können. So wurde die Öffentlichkeit mit dem Aufruf für Trassenvorschläge an der Nase herumgeführt, als verheimlicht wurde, dass jeder Vorschlag sofort im Papierkorb landet, der keinen Verknüpfungspunkt südlich von Rosenheim ermöglicht. Nur so kommt man plötzlich mit Scheinbeteiligung der Öffentlichkeit von über 100 auf 5.

Es hätte die Sache vereinfacht und wäre ehrlicher gewesen, gleich mit den anvisierten 5 Varianten anzutreten.

Bei dem Angebot von Minister Scheuer anlässlich der letzten Demonstration in Rosenheim, eine gleichwertige 5 + 1 Untersuchung durchzuführen, handelte es sich lediglich um ein Beruhigung vor Ort.

Am 1.7. wurde kurzbündig mitgeteilt, die Untersuchung der Bestandsstrecke als Alternative habe ergeben, dass diese keine Zukunftsperspektive hat, weil die Kapazitäten fehlen und zudem die Voraussetzung aus dem BVWP für eine Strecke mit 230 km/h nicht vorliegt. Deshalb falle sie aus der Planung. Die sog. Untersuchung beinhaltet dabei als selbstverständlich die Beteiligung des rein innerösterreichischen Verkehrs mit einem Drittelanteil im Inntal. Dadurch könnte es dann künftig an freien Kapazitäten zum Brennerverkehr fehlen .

Wenn die Vorgabe von 230 km/h tatsächlich eine undiskutierbare Größe gewesen wäre, hätte Herr Minister Scheuer von vornherein ein Angebot von 5+1 gar nicht machen dürfen. Entweder war diese Größe diskutierbar, oder das Angebot unseriös.

Mit den neuen Studien zur Brauchbarkeit der Bestandsstrecke von der Vieregg-Rössler GmbH haben sich die Planer auseinanderzusetzen. Falls sie dies verweigern, wird es ein weiterer Mangel im Abwägungsprozess , der im seitens der von den Planern am 1.7.19 angekündigten Raumordnungsverfahren formal zu beurteilen ist.

Die Ausführungen von den Amtsträgern, dass den Varianten ostwärts um Rosenheim wohl eher der Vorzug gelten würde, erscheint wieder verdächtig einer Beruhigung zu ähneln. Angesichts der erheblichen Widerstände sieht es nach Taktik aus. Die Planer sollen diejenige Variante favorisieren, die am wenigsten Widerstand provoziert und am ehesten den Forderungen der politischen Vertreter , Bürgermeister und Bürger vor Ort entspricht: Möglichst viel Untertunnelung wie in Tirol.

Das ist dann aber wohl die teuerste Variante, die höchstwahrscheinlich keinen Nutzen Faktor über 1 erreichen könnte.

Für die Realisierung des Projekts, das Politikern zu teuer ist und vielleicht sogar unter dem Nutzenfaktor 1 liegt, sind dann die Planer nicht mehr zuständig.

Für uns als betroffene Bevölkerung bleibt in diesem Fall nur noch der Verweis auf eine billigere, primitive, oberirdische Variante mit allem Zerstörungspotential übrig. Hierfür wäre dann eine jetzt im Planungsverfahren zurückgestellte Variante zuständig.