Die von der Regierung von Oberbayern präsentierte Landesplanerische Beurteilung zum Raumordnungsverfahren Brenner Nordzulauf vom 28.01.2021 hat eine Streckenvariante ausgeschlossen: Variante Blau. Alle anderen Streckenverläufe entsprechen, so der Wortlaut der Beurteilung, dem Anspruch der Raumordnung.
Die Grundlage für diese Behauptung stützt sich auf eine strategische Weichzeichnerei der Tatsachen indem jeder Eingriff in die Natur „möglichst gering“ ausfallen soll. Eine völlige Entfremdung der planerischen Realität.
Die Inntalgemeinschaft e.V. vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dudek hat mit Schreiben vom 5.02.2021 hierzu Stellung genommen und fordert Klärung:
Lesen Sie anbei das vollständige Schreiben: